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Rechtsprechung
   VK Arnsberg, 02.07.2010 - VK 12/10   

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VK Arnsberg, 02.07.2010 - VK 12/10 (https://dejure.org/2010,24965)
VK Arnsberg, Entscheidung vom 02.07.2010 - VK 12/10 (https://dejure.org/2010,24965)
VK Arnsberg, Entscheidung vom 02. Juli 2010 - VK 12/10 (https://dejure.org/2010,24965)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus VK Arnsberg, 02.07.2010 - VK 12/10
    Aufgrund des zwingenden Ausschlusses hat die Beigeladene auch keinen Anspruch auf eine weitergehendere Prüfung der Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens (vgl.BGH vom 18.2.2003 X ZB 43/02).
  • EuGH, 12.11.2009 - C-199/07

    Kommission / Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche

    Auszug aus VK Arnsberg, 02.07.2010 - VK 12/10
    Auch die Tatsache , dass sich unter den als Zuschlagskriterien benannten Kriterien in Anlage 2a Eignungskriterien befinden, die so unzulässig mit Zuschlagskriterien vermischt wurden (vgl.(EUGH vom 12.11.2009, Rs. C -199/07), OLG Düsseldorf vom 14.1.2009, Az.: VII ­Verg 59/08) , ist für die Entscheidung irrelevant, da bei zwingenden Ausschluss eine weitere Rechtsverletzung das auszuschließenden Bieters auch durch weitere Verfahrensmängel oder eine Ausschreibung nicht mehr erfolgen kann (vgl. BGH aaO: ,,Ist das Angebot der Antragstellerin nach § 25 Nr. 1 Abs. 1b VOB/A 2. Abschnitt auszuschließen, kann eine Aufhebung der Ausschreibung Interessen der Antragstellerin nicht mehr berühren. Die Antragstellerin kann deshalb auch durch eine etwaige Nichtbeachtung der für die Aufhebung der Ausschreibung geltenden Vergaberegel nicht in ihren Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB verletzt sein.").
  • OLG Düsseldorf, 14.01.2009 - Verg 59/08

    Zuschlagskriterien bei der Ausschreibung von Reinigungsdienstleistungen

    Auszug aus VK Arnsberg, 02.07.2010 - VK 12/10
    Auch die Tatsache , dass sich unter den als Zuschlagskriterien benannten Kriterien in Anlage 2a Eignungskriterien befinden, die so unzulässig mit Zuschlagskriterien vermischt wurden (vgl.(EUGH vom 12.11.2009, Rs. C -199/07), OLG Düsseldorf vom 14.1.2009, Az.: VII ­Verg 59/08) , ist für die Entscheidung irrelevant, da bei zwingenden Ausschluss eine weitere Rechtsverletzung das auszuschließenden Bieters auch durch weitere Verfahrensmängel oder eine Ausschreibung nicht mehr erfolgen kann (vgl. BGH aaO: ,,Ist das Angebot der Antragstellerin nach § 25 Nr. 1 Abs. 1b VOB/A 2. Abschnitt auszuschließen, kann eine Aufhebung der Ausschreibung Interessen der Antragstellerin nicht mehr berühren. Die Antragstellerin kann deshalb auch durch eine etwaige Nichtbeachtung der für die Aufhebung der Ausschreibung geltenden Vergaberegel nicht in ihren Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB verletzt sein.").
  • BSG, 13.07.2017 - B 10 ÜG 6/17 B

    Parallelentscheidung zu BSG - B 10 ÜG 1/17 - v. 13.07.2017

    In der Hauptsache begehrt der Kläger Entschädigung wegen überlanger Dauer der Verfahren S 30 (33) VK 12/10 vor dem SG München und L 15 VK 7/13 vor dem Bayerischen LSG.
  • BSG, 25.10.2012 - B 9 V 16/10 B
    Das vom Kläger angerufene LSG - L 13 VK 12/10 - hat - in einer Reihe von Berufungsverfahren des Klägers - Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt auf den 17.9.2010.
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Rechtsprechung
   VK Brandenburg, 19.04.2010 - VK 12/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,98078
VK Brandenburg, 19.04.2010 - VK 12/10 (https://dejure.org/2010,98078)
VK Brandenburg, Entscheidung vom 19.04.2010 - VK 12/10 (https://dejure.org/2010,98078)
VK Brandenburg, Entscheidung vom 19. April 2010 - VK 12/10 (https://dejure.org/2010,98078)
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Wird zitiert von ... (3)

  • SG Marburg, 10.09.2014 - S 6 KR 84/14

    Patientenwahlrecht hat Vorrang vor "Exklusivvertrag"

    120 III. Verträge nach § 129 Abs. 5 S. 3 SGB V beschränken auch nicht das Apothekenwahlrecht des Versicherten (so auch Armbruster, in: Eichenhofer/Wenner, SGB V, § 129 Rn. 49; Luthe, in: Hauck/Noftz, SGB V, § 129 Rn. 55; a.A. Vergabekammer des Landes Brandenburg, Beschluss vom 19.04.2010 - VK 12/10).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.05.2010 - L 1 SF 95/10

    Ausschreibung - Rahmenvereinbarung - Nachprüfungsantrag - Angebotskalkulation -

    Die Auffassung der Vergabekammer des Landes Brandenburg (B. v. 19.04.2010 - VK 12/10, zitiert nach dem Schriftsatz der Beschwerdegegnerin vom 29. April 2010 S. 16f), § 129 Abs. 5 S. 3 SGB V schließe sicher eine Beschaffung durch den Versicherten aus, teilt der Senat nicht.

    Es geht - entgegen der Auffassung der Beschwerdegegnerin und entgegen der der Vergabekammer des Landes Brandenburg (B. v. 19.04.2010 - VK 12/10, zitiert nach dem Schriftsatz der Beschwerdegegnerin vom 29. April 2010 S. 17) - nicht nur um ein bloßes Restrisiko oder einen Umstand der Vertragsdurchführung, sondern um das realistische Auftragsvolumen nach § 3a Nr. 4 Abs. 1 S. 2 VOL/A.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.09.2010 - L 1 SF 98/10

    Krankenversicherung - Ausschreibung selektiver Lieferverträge zwischen einzelnen

    Diese Auffassung habe die Vergabekammer des Landes Brandenburg in ihrem Beschluss vom 19. April 2010 (VK 12/10) geteilt unter Übernahme der Rechtsauffassung des Bundesgesundheitsministeriums.
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